Sparen

Häufige Fragen

1. Wer darf sparen?

Bei uns können die Mitglieder der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg und deren Angehörige sparen. Angehörige sind die im § 15 Abgabenordnung aufgeführten Personen, z.B.:

  • Ehepartner oder Lebenspartner
  • Kinder und Eltern
  • Geschwister und deren Kinder
  • Geschwister der Ehegatten
  • Geschwister der Eltern
  • der/die Verlobte 

2. Wie sicher sind Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften in Deutschland?

Sehr sicher. In Deutschland hat noch nie eine Spareinrichtung Insolvenz anmelden müssen, und die erste wurde bereits 1885 gegründet.

3. Ist mein Erspartes verloren, wenn die MWG-Spareinrichtung oder die MWG selbst in Insolvenz gehen sollten?

Nein, denn falls es jemals soweit kommen sollte, kann der Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. eingreifen. Darüber hinaus haftet die MWG mit ihrem gesamten Vermögen.

4. Darf die MWG überhaupt eine Spareinrichtung eröffnen? Muss man dafür nicht ausgebildete Banker im Team haben?

Richtig. Aus diesem Grund haben die Vorstände der MWG die volle Geschäftsleiterqualifikation erworben. Des Weiteren sind praktisch alle Berater vor Ort ausgebildete Bankkaufleute. Diese (und weitere) Voraussetzungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, die uns die Erlaubnis zum Betreiben der Spareinrichtung erteilt hat.

5. Fallen oder steigen die Zinsen für mein Guthaben entsprechend der Marktentwicklung auf dem Kapitalmarkt?

Auch wir müssen uns bei den Sparzinsen an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientieren.

6. Bekomme ich jederzeit meine Spareinlagen bis auf den letzten Cent zurück oder gibt es Grenzen bei der Auszahlungshöhe bzw. gibt es Wartefristen bis zur Auszahlung?

Ihr Geld bekommen Sie selbstverständlich jederzeit zurück. Dabei sind die vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Beachten Sie besonders die 3-monatige Kündigungsfrist beim MWG-Sparbuch - pro Kalendermonat haben Sie einen Freibetrag von 2.000,- EUR.

7. Wo bzw. wie legt die MWG die Spareinlagen an? Wie riskant ist die Anlagepolitik für mein Geld?

Die MWG legt Ihr Geld hauptsächlich in den eigenen Immobilienbestand an. Damit werden Neubauten und Modernisierungen finanziert bzw. teure Kredite abgelöst. Um kurzfristige Auszahlungswünsche bedienen zu können, halten wir einen Teil des Geldes jederzeit verfügbar.

8. Dürfen für Minderjährige Sparkonten bei der MWG eröffnet werden?

Ja, für Minderjährige kann mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei uns ein Sparkonto eröffnet werden.

9. Was geschieht mit meinen Spareinlagen, wenn ich plötzlich versterbe aber kein Testament gemacht bzw. keine Verwandten habe?

Es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein. Sollte kein Erbberechtigter mehr existieren, tritt der Staat an die Stelle des Erben.

10. Was geschieht, wenn ich mein MWG-Sparbuch verliere?

Wir müssen Ihr Sparbuch schnellstmöglich sperren, daher sollten Sie den Verlust unverzüglich bei uns melden. Nach der Kraftloserklärung des Buches nach Ablauf von sechs Wochen - ggfs. durch das Amtsgericht - können wir Ihnen dann ein neues Sparbuch ausstellen.

11. Kann jeder Geld abheben, der mein MWG-Sparbuch vorlegt?

Bei Vorlage des Sparbuches können wir den Vorleger des Buches verfügen lassen. Dabei sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Nachweis seiner Berechtigung zu fordern. Von uns nicht bekannten Personen werden wir folglich immer die Legitimation abverlangen.

12. Bietet die MWG-Spareinrichtung auch eine ec-Karte an?

Nein, denn wir eröffnen nur Sparkonten, keine Girokonten.

13. Kann ich Einzahlungen auf mein MWG-Sparbuch auch per Internet vom Konto meiner Hausbank aus veranlassen?

Natürlich. Dafür benötigen Sie lediglich die IBAN Ihres MWG-Sparbuches und überweisen den gewünschten Betrag.

14. Kann ich Auszahlungen von meinem MWG-Sparbuch per Internet auf das Konto meiner Hausbank veranlassen?

Ja - das funktioniert durch eine Zusatzvereinbarung über unser E-Mail-Sparen. Hierzu wird per Vertrag ihr Girokonto bei ihrer Hausbank als Empfängerkonto hinterlegt. sparen/e-mail-banking

15. Sollte ich vergessen, zum Jahresende die Zinsen eintragen zu lassen, gibt es im Jahr darauf trotzdem Zinsen auf die Zinsen?

Weder die Zinsen noch der Zinseszinseffekt gehen Ihnen verloren, wenn sie vergessen, diese eintragen zu lassen.

16. Kann ich über das Internet meinen aktuellen Kontostand in der MWG-Spareinrichtung einsehen?

Seit April 2021 bieten wir unser digitales MWG Kundenportal an. Dort finden Sie alle Informationen zu Ihren Sparverträgen. mieterservice/meinemwg-kundenportal Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Spareinrichtung jederzeit persönlich zur Verfügung, um Ihre Fragen rund um Ihre Sparprodukte zu beantworten.

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